Aufzugtechnik

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Sind in einem Unternehmen mindestens 50 Personen beschäftigt, hat der Beschäftigungsgeber dafür Sorge zu tragen, dass eine Stelle für interne Meldungen (ab dem 17.12.23) eingerichtet ist, an die sich die hinweisgebenden Personen (i.d.R. Arbeitnehmende aber auch Selbstständige, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat) wenden können, um einen Verstoß nach dem HinSchG zu melden. Zweck des Gesetzes ist der Schutz von Hinweisgebenden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.

Auch unser Unternehmen hat eine interne Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden.

Die Einrichtung dieser Meldestelle unterstreicht unser Engagement für Transparenz, Integrität und die Wahrung unserer Unternehmenswerte. Ihre Bedenken oder Hinweise zu Fehlverhalten, ethischen Fragen oder Datenschutzanliegen sind uns wichtig.

Um einen Hinweis einzureichen, steht Ihnen unserer Meldestellenbeauftragter unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Es ist uns bewusst, dass der Schutz Ihrer Identität bei der Meldung sensibler Themen von höchster Bedeutung ist. Deshalb versichern wir Ihnen, dass alle eingehenden Hinweise vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft werden. Diese Maßnahme dient dem Zweck, ein offenes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich jeder sicher fühlen kann, Anliegen zu äußern. Sie können eine Meldung auch anonym vornehmen.

Soweit Sie dem Meldestellenbeauftragten Ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung, und spätestens nach 3 Monaten teilt unserer Meldestellenbeauftragter Ihnen mit, was die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ergeben haben.

Für weiterführende Fragen oder Informationen steht Ihnen unsere Hinweisgebermeldestelle unter hinweisgeberschutz@niggemeier-leurs.de gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationspflicht zum Hinweisgeberschutzgesetz in unserem Download-Bereich.

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