Schnelle Befreiung, sicherer Betrieb
Etwas Beruhigendes vorweg: Die Wahrscheinlichkeit, in einem Aufzug stecken zu bleiben, ist sehr gering. Doch als Betreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Notruflösung vorzuhalten. Auch dann sind wir für Sie da. Wir managen den kompletten Prozess für Sie. So gehen Sie sicher, dass alle Auflagen und Anforderungen erfüllt sind und im Fall der Fälle schnelle Hilfe kommt.
Notruf- und Befreiungsdienst
Mit einem Aufzugwärter bestens vorbereitet für den Fall der Fälle
Am 31.12.2020 endet die Übergangsfrist, alle Aufzüge mit Personenbeförderung mit einem Fernnotruf-System auszustatten. Viele Betreiber müssen also schnellstens nachrüsten, um keine Stilllegung Ihrer Aufzüge zu riskieren. Die Aufsichtsbehörden haben bereits Kontrollen angekündigt. Ein fehlendes Zweiwege-Kommunikationssystem ist als gefährlicher Mangel bei allen wiederkehrenden Prüfungen nach dem 31.12.2020 einzustufen. Im Anhang 1, Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung, die bereits sei 2015 in Kraft ist, heißt es wörtlich:
Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.
Aber Sie stehen als Betreiber natürlich nicht alleine da. In Deutschland laufen noch fast 150.000 Anlagen ohne das geforderte Zweiwege-Kommunkationssystem, über das direkt aus der Kabine kontinuierlich ein Notdienst erreichbar ist. Diese Kommunikationseinrichtung rüsten wir an Ihrer bestehenden Anlage nach und betreuen diese im Rahmen unseres Notbefreiungsdienstes als Aufzugwärter anschließend weiter. Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot.