Aufzugtechnik

Schnelle Befreiung, sicherer Betrieb

Etwas Beruhigendes vorweg: Die Wahrscheinlichkeit, in einem Aufzug stecken zu bleiben, ist sehr gering. Doch als Betreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Notruflösung vorzuhalten. Auch dann sind wir für Sie da. Wir managen den kompletten Prozess für Sie. So gehen Sie sicher, dass alle Auflagen und Anforderungen erfüllt sind und im Fall der Fälle schnelle Hilfe kommt.

Aufzugnotruf-Befreiung

Notruf- und Befreiungsdienst

Mit einem Aufzugwärter bestens vorbereitet für den Fall der Fälle

Am 31.12.2020 endet die Übergangsfrist, alle Aufzüge mit Personenbeförderung mit einem Fernnotruf-System auszustatten. Viele Betreiber müssen also schnellstens nachrüsten, um keine Stilllegung Ihrer Aufzüge zu riskieren. Die Aufsichtsbehörden haben bereits Kontrollen angekündigt. Ein fehlendes Zweiwege-Kommunikationssystem ist als gefährlicher Mangel bei allen wiederkehrenden Prüfungen nach dem 31.12.2020 einzustufen. Im Anhang 1, Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung, die bereits sei 2015 in Kraft ist, heißt es wörtlich:

Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.

Aber Sie stehen als Betreiber natürlich nicht alleine da. In Deutschland laufen noch fast 150.000 Anlagen ohne das geforderte Zweiwege-Kommunkationssystem, über das direkt aus der Kabine kontinuierlich ein Notdienst erreichbar ist. Diese Kommunikationseinrichtung rüsten wir an Ihrer bestehenden Anlage nach und betreuen diese im Rahmen unseres Notbefreiungsdienstes als Aufzugwärter anschließend weiter. Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot.

FAQ

1. Ist ein Aufzugnotruf gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Betreiber von Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung sind verpflichtet, ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem bereitzuhalten. Über dieses System muss jederzeit ein Notdienst direkt aus der Kabine erreichbar sein.

2. Was passiert, wenn kein Fernnotruf-System installiert ist?

Ein fehlendes Zweiwege-Kommunikationssystem gilt bei Prüfungen als gefährlicher Mangel. Im schlimmsten Fall droht die Stilllegung der Anlage durch die Aufsichtsbehörden.

3. Wie unterstützt Ihr Unternehmen Betreiber von Aufzügen?

Wir rüsten bestehende Anlagen mit einem gesetzeskonformen Notrufsystem nach und übernehmen den kompletten Notruf- und Befreiungsdienst. So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und im Ernstfall schnell Hilfe organisiert wird.

Ihr direkter Kontakt zu uns